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Skoda Yeti EA 288 - LG Karlsruhe spricht im Abgasskandal Schadenersatz zu

09. März 2021

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189. Das Thema Abgasmanipulationen kann VW auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht zu den Akten legen, wie u.a. ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zeigt. Das LG Karlsruhe hat der Käuferin eines Skoda Yeti mit dem Motor EA 288 mit Urteil vom 07.02.2021

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist der Nachfolger des durch den VW-Dieselskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189. Das Thema Abgasmanipulationen kann VW auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht zu den Akten legen, wie u.a. ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zeigt. Das LG Karlsruhe hat der Käuferin eines Skoda Yeti mit dem Motor EA 288 mit Urteil vom 07.02.2021 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 9 O 93/20).

Der Dieselmotor EA 288 wird von der Konzernmutter VW hergestellt und wird auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verwendet.

So auch in dem Skoda Yeti 2.0 TDI, den die Klägerin 2016 als Gebrauchtwagen gekauft hatte. Sie machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Über eine Fahrkurvenerkennung werde erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde eine ausreichende Menge AdBlue eingespritzt und der Stickoxid-Ausstoß so gesenkt. Im realen Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr jedoch reduziert, was zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes führe. Zudem werde ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Dies führe dazu, dass die Abgasreinigung nur innerhalb dieses festgelegten Temperaturkorridors vollständig arbeite. Schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad werde die Abgasrückführung reduziert. Auch dies habe einen Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes zur Folge, so die Klägerin.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Karlsruhe entschied, dass die Klägerin durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und Anspruch auf Schadenersatz habe.

Die Klägerin habe substantiiert vorgetragen und hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe die Vorwürfe hingegen nicht entkräften können. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Das heißt, dass die Klägerin gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises verlangen kann. Für die gefahrenen Kilometer muss sie sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile im Abgasskandal um Fahrzeuge des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 wächst weiter. Dabei gerät VW nicht nur an den Landgerichten unter Druck. Zuletzt hat auch das OLG Köln VW bei einem Fahrzeug mit dem Motor EA 288 zu Schadenersatz verurteilt (Versäumnisurteil vom 19.02.2021, Az. 19 U 151/20). Auch das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16.02.2021 deutlich gemacht, dass es eine Haftung von VW wegen Abgasmanipulationen beim EA 288 für möglich hält (Az.: 23 U 159/20).

Die Situation spitzt sich für VW durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 weiter zu. Der EuGH hat entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem Anstieg der Emissionen führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Damit dürften auch Funktionen wie ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten sein.

Die Kanzlei Dr. Späth und Partner hat schon zahlreiche Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten.

Mehr Informationen: https://www.dieselskandal-rechtsanwalt.de/vw-abgasskandal